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Wie setzen sich eigentlich die Kosten fürs Seniorenzentrum zusammen?

Diakoniewerk
26.02.2025

Die Kosten für Pflegeplätze steigen immer weiter. Der Eigenanteil liegt nicht selten bei 3.000 Euro. Trotzdem ärgern sich Angehörige über Essen, Ausstattung und Service-Qualität. Deshalb wollen wir erklären, wie sich die Kosten für einen Heimplatz zusammensetzen.

Von Michaela Erdedi und Christian Erxleben

Wie setzen sich die Heimkosten zusammen?

Die Kosten für die Betreuung im Seniorenzentrum entstehen in drei Bereichen:

  • Pflege
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten

Wie viel Geld übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse beteiligt sich an den anfallenden Kosten mit festen Sätzen:

  • Pflegegrad 2: 805 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro

Dabei gibt es zwei wichtige Details:

  1. Die Pflegekasse beteiligt sich nur an den Pflegekosten (inklusive Ausbildungsumlage) und unterstützt nicht bei anderen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten.
  2. Die Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten nur anteilig.

Wieso bleibt der Eigenanteil für Angehörige immer gleich?

Mit jedem Pflegegrad steigen die Kosten für die Pflege. Da jedoch auch die Zuschüsse von Seiten der Pflegekasse gleichermaßen mit jedem Pflegegrad steigen, ist der Eigenanteil für den Bewohner unabhängig vom Pflegegrad gleich hoch.

Von den monatlichen Gesamtkosten aus

  • Pflege
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten

wird nur der feste Kassenteil abgezogen. Übrig bleibt der Eigenanteil für Bewohner.

Was ist der Leistungszuschlag der Pflegekassen?

Der Kassenanteil deckt – wie bereits erwähnt – nur einen Teil der Pflegekosten ab. Darüber hinaus beteiligt sich die Pflegekasse am Eigenanteil aus der Pflege nochmals anteilig mit dem sogenannten Leistungszuschlag. Unberührt davon sind Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

Wie hoch fällt der Leistungszuschlag der Pflegekassen aus?

Der Leistungszuschlag steht – Stand Februar 2025 – in einem direkten Verhältnis zur Aufenthaltsdauer im Seniorenzentrum.

  • Zuschlag ab dem 1. Monat: 15 Prozent des Eigenanteils Pflege
  • Zuschlag ab dem 13. Monat: 30 Prozent des Eigenanteils Pflege
  • Zuschlag ab dem 25. Monat: 50 Prozent des Eigenanteils Pflege
  • Zuschlag ab dem 36. Monat: 75 Prozent des Eigenanteils Pflege

Diese Summe wird abschließend vom sogenannten „Eigenanteil gesamt“ abgezogen, sodass nur noch die Kosten übrig bleiben, die Angehörige oder Gepflegte zahlen müssen.

Was sind die wichtigsten Erkenntnisse?

  • Die Kostenaufstellungen sind sehr kompliziert und teilweise schwer zu verstehen. Das liegt daran, dass es vom Gesetzgeber feste Vorgaben zum Aussehen gibt.
  • Die gezahlten Zuschüsse beziehen sich ausschließlich auf die Pflege. Für Investitionen in eine aktuelle Ausstattung, moderne Heizungen und Personalkosten gibt es keine Unterstützung, weshalb der Eigenanteil auch so hoch ausfällt.
  • Je länger eine Person gepflegt wird, desto niedriger sind die anfallenden Kosten.
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